Lexikonübersicht · Quellen und Abkürzungen
Die Schwester, sofern sie das Verstandeswahre ist. <HG 1475>
Daß das Vernunftwahre die Schwester sei, kann anderswoher nicht erhellen, als aus der himmlischen Ehe, denn was aus dieser stammt, steht unter sich in einem Verwandtschaftsverhältnis, wie die Blutsfreundschaften und Schwägerschaften auf Erden, und zwar mit endloser Mannigfaltigkeit. Die himmlische Ehe selbst besteht allein zwischen dem göttlich Guten und dem göttlich Wahren; aus ihr wird beim Menschen empfangen das Verständige, das Vernunftmäßige und das Wissenschaftliche; denn ohne Empfängnis aus der himmlischen Ehe kann der Mensch durchaus nicht weder mit Verstand, noch mit Vernunft, noch mit Wissenschaft begabt werden, mithin auch nicht Mensch sein. Soviel er also von der himmlischen Ehe her an sich hat, insoweit ist er Mensch. Im Herrn selbst ist die himmlische Ehe, so daß der Herr eben diese Ehe selbst ist, denn Er ist das göttlich Gute selbst, und zugleich das göttlich Wahre selbst. Die Engel und die Menschen sind insoweit in der himmlischen Ehe, als sie in der Liebe zum Herrn, und in der Liebtätigkeit gegen den Nächsten sind, und inwieweit sie von daher im Glauben, d.h., inwieweit sie im Guten des Herrn
und von daher im Wahren sind, und alsdann heißen sie Töchter und Söhne, und untereinander Schwestern und Brüder, jedoch dies mit Unterschied. Daß das Vernunftwahre Schwester heißt, hat seinen Grund darin, daß es empfangen wird vom Einfluß des göttlich Guten in die Neigung zu den Vernunftwahrheiten. Das Gute, das von daher im Vernünftigen ist, heißt Bruder, und das Wahre, das von daher stammt, Schwester. <HG 2508>
Textgrundlage: die bereitgestellte Lexikonausgabe von Franz Kreuzwegerer. Originalquelle als PDF · Seite 201 →
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