Lexikonübersicht · Quellen und Abkürzungen
Es gibt im allgemeinen und einzelnen Wechsel des Geistigen und Himmlischen, die verglichen werden den Wechseln der Tage und Jahre. Die der Tage von Morgen zum Mittag, von diesem zum Abend, und durch die Nacht zum Morgen; die der Jahre sind ähnlich, vom Frühling zum Sommer, von diesem zum Herbst, und durch den Winter zum Frühling; daher die Wechsel der Wärme und des Lichts, dann der Befruchtungen der Erde; diesen Wechseln werden verglichen die Wechsel des Geistigen und Himmlischen. Ein Leben ohne Wechsel und Mannigfaltigkeiten wäre einförmig, und somit keines; das Gute und Wahre würde man weder erkennen, noch unterscheiden, geschweige denn inne werden. Sie werden bei den Propheten
Satzungen genannt. <HG 37>
“Und gehalten hat Meine Haltung, Meine Gebote, Meine Satzungen, und Meine Gesetze”, daß dies bedeutet durch fortwährende Offenbarungen aus Ihm selbst, nämlich wie durch Versuchungen, so auch durch jene, habe er das göttliche Wesen dem Menschlichen geeinigt, kann daraus erhellen, daß halten die Haltung, Gebote, Satzungen und Gesetze in sich schließt alles des Wortes, nämlich alles was davon im allgemeinen gehalten werden muß: die Gebote sein inwendiges, die Satzungen sein auswendiges, und die Gesetze alles im besonderen. Weil dieses vom Herrn gesagt wird, Der von Ewigkeit her das Wort war, und von Dem jenes alles, so kann im inneren Sinn nicht bezeichnet werden, daß Er jenes alles gehalten habe, sondern daß Er jenes Sich selbst, da Er im Zustand der Vereinigung des Menschlichen mit dem Göttlichen war, geoffenbart habe. Auf den ersten Anschein zwar erscheint dieses dem Buchstabensinn, auch dem nächsten inneren Sinn zu fern zu liegen, aber doch ist das der Sinn dieser Worte im Himmel, wenn sie von Menschen gelesen werden; denn der Buchstabensinn wird im Aufsteigen himmelwärts ausgezogen, und es tritt an die Stelle desselben ein anderer himmlischer, bis sogar nicht erkannt werden kann, daß er von daher ist; denn die im Himmel sind, sind in der Vorstellung, daß alles im Wort im inneren Sinn vom Herrn handelt, und auch daß alles im Wort vom Herrn ist, ferner daß Er, als Er in der Welt war, aus dem Göttlichen, so aus Sich selbst gedacht, und Sich alle Einsicht und Weisheit durch fortwährende Offenbarungen aus dem Göttlichen erworben hat, darum werden sie aus jenen Worten nichts anderes inne. Denn halten die Haltung, Gebote, Satzungen und Gesetze ist nicht anwendbar auf den Herrn, weil Er selbst das Wort war, folglich Er selbst, Der gehalten werden sollte, Er selbst das Gebot, dann Er selbst die Satzung, und Er selbst das Gesetz, denn jenes alles bezieht sich auf Ihn als den Ersten, aus Welchem und als den Letzten, zu Welchem. Darum kann durch jene Worte im höchsten Sinn nichts anderes bezeichnet werden als die Vereinigung des Göttlichen des Herrn mit dem Menschlichen durch fortwährende Offenbarungen aus Ihm selbst. Daß halten die Haltung alles des Wortes im allgemeinen ist, und daß die Gebote das Inwendige des Wortes sind, die Satzungen das Äußere des Wortes, und daß die Gesetze alles des Wortes im besonderen sind, im echten Sinn, kann aus vielen Stellen des Wortes, wenn sie im inneren Sinn betrachtet werden, erhellen. <HG 3382, 8706>
“Dies ist die Satzung für das Passah” bedeutet die Gesetze der Ordnung für die, welche von der Verdammnis und von den Anfechtungen befreit worden waren. Dies erhellt aus der Bedeutung der Satzung, insofern sie das bezeichnet, was aus der Ordnung hervorgeht; und aus der Bedeutung des Passahs, insofern es die Gegenwart des Herrn und die Befreiung von der Verdammnis bezeichnet. In betreff dessen, was der Ordnung gemäß ist, und durch Satzung bezeichnet wird, muß man wissen, daß alle Satzungen, die den Söhnen Israels befohlen wurden,
Gesetze der Ordnung waren in äußerer Form, aber das, was sie vorbildeten und bezeichneten, waren Ordnungsgesetze in innerer Form. Die Gesetze der Ordnung sind Wahrheiten, die aus dem Guten stammen. Der Inbegriff aller Ordnungsgesetze ist das vom göttlich Guten des Herrn hervorgehende göttlich Wahre. Hieraus erhellt, daß das Göttliche des Herrn im Himmel die Ordnung ist; das göttlich Gute das Wesentliche der Ordnung, und das göttlich Wahre die Form desselben. <HG 7995>
“Und alle Seine Satzungen halten” bedeutet das Leben nach den Glaubenswahrheiten, die das Äußere der Kirche sind. Dies erhellt aus der Bedeutung von halten, insofern es auch soviel ist als leben; und aus der Bedeutung der Satzungen, insofern sie die äußeren Wahrheiten des Wortes bezeichnen, also die Glaubenswahrheiten, die das Äußere der Kirche sind. An vielen Stellen im Worte werden Satzungen und Gebote genannt, und wenn beides zusammen genannt wird, dann bedeutet Satzung das Äußere der Kirche und Gebot das Innere derselben. <HG 8363>
“Daselbst stellte Er ihnen Gesetze und Recht” bedeutet, das Wahre der Ordnung sei alsdann geoffenbart worden. Dies erhellt aus der Bedeutung der Satzung oder des Gesetzes, insofern es das äußere Wahre der Kirche bezeichnet; und aus der Bedeutung des Rechtes, insofern es das innere Wahre der Kirche bezeichnet. Jemanden Gesetz und Recht stellen, heißt daher, etwas nach den Wahrheiten ordnen, folglich diese offenbaren. Satzung oder Gesetz bedeutet aber das äußere Wahre der Ordnung, weil das ganze Äußere der Kirche Gesetz, und das ganze innere Wahre der Ordnung Recht genannt wird. <HG 8357>
“Auf den Berg Sinai” bedeutet in das Gute, dem das Wahre eingepflanzt werden muß. Dies erhellt aus der Bedeutung des Berges Sinai, insofern er das Gute bezeichnet, in das die Glaubenswahrheiten eingepflanzt werden sollen. Von dem Wahren, das dem Guten eingepflanzt werden muß, wird in dem folgenden Kapitel gehandelt werden. Die Zehn Gebote, die damals vom Berge Sinai herab verkündigt wurden, sind die inneren Wahrheiten, und die Gesetze und Satzungen, die ihnen in den folgenden Kapiteln geboten werden, sind die äußeren Wahrheiten; durch diese und jene wird das Wahre bezeichnet, das dem Guten eingepflanzt werden muß. <HG 8793>
Die Gesetze, die vom Herrn den Söhnen Israels gegeben und befohlen worden sind, wurden unterschieden in Gebote, Rechte und Satzungen. Gebote hießen die, welche sich auf das Leben, Rechte die, welche sich auf den bürgerlichen Zustand, und Satzungen die, welche sich auf den Gottesdienst bezogen. Was die Rechte im besonderen anbelangt, so sind es solche, wie sie in diesem Kapitel und auch in einigen der folgenden enthalten sind. Sie gelten als Gesetze in der Kirche, wo das Innere, das dem Himmel und der Kirche angehört, durch Äußeres vorgebildet wurde; sie gelten aber nicht als Gesetze in der Kirche, wo
das Innere nicht mehr durch das Äußere vorgebildet wurde, wie in der christlichen Kirche. Der Grund ist, weil dem Menschen dieser Kirche das Innere offenbart wurde, und deshalb die Gemeinschaft mit dem Himmel durch das Innere zustande kommt, nicht mehr durch das Äußere wie früher. Dies ist auch der Grund, weshalb der Mensch der christlichen Kirche nicht verpflichtet ist, dasjenige in der äußeren Form zu beobachten, was Rechte und Satzungen genannt wird, wohl aber in der inneren Form. Gleichwohl verbleibt jenen ihre Heiligkeit, weil sie in sich Heiliges enthalten, wie auch alles und jedes im Worte heilig ist, was in betreff der Opfer befohlen wurde. Obwohl diese Satzungen aufgehoben sind, so bilden sie doch heilige Bestandteile des Wortes vermöge des Göttlichen, das in ihnen liegt und was sie vorbildeten, denn wenn sie von einem christlichen Menschen gelesen werden, wird das Göttliche, das in ihnen ist und das sie vorbildeten, in den Himmeln wahrgenommen, und erfüllt die Engel mit Heiligem und auch zugleich den Menschen, der es liest, vermittelst des Einflusses von den Engeln, und mehr noch, wenn der Mensch selbst alsdann zugleich über das Göttliche denkt, das in ihnen liegt. Hieraus erhellt, daß auch das Wort des Alten Testamentes hochheilig ist. <HG 8972>
Was auf das Leben sich bezieht, wurde Gebote genannt, was auf den Gottesdienst, Satzungen, und was auf den bürgerlichen Stand, Rechte Weil das, was zum Leben, zum Gottesdienst und zum bürgerlichen Stand gehört, nichts Wirkliches ist beim Menschen, solange es bloß in seinem Verstand ist, alsdann aber etwas bei ihm ist, wenn es im Willen lebt, darum wird im Wort überall gesagt, man müsse es tun; denn das Tun ist Sache des Willens, aber das Wissen, Verstehen, Anerkennen und Glauben ist Sache des Verstandes; und dieses ist nicht wirklich beim Menschen, bevor es Sache des Willens wird, und existiert auch nicht bei ihm, bevor es Sache des Verstandes aus dem Willen wird. Das Sein des Menschen ist nämlich das Wollen, und das Dasein oder Existieren ist das aus jenem hervorgehende Anerkennen und Glauben. Was nicht in solcher Weise ist und existiert bei Menschen, ist ihm nicht angeeignet; es steht draußen, gleichsam noch nicht ins Haus aufgenommen; somit trägt es auch nichts zum ewigen Leben des Menschen bei; denn was nicht Sache des Lebens geworden ist, verschwindet im anderen Leben, und es bleibt bloß, was Herzenssache, d.h. was Sache des Willens und dadurch des Verstandes geworden ist. Weil es sich so verhält, wird im Wort überall gesagt, daß die Gebote und Satzungen getan werden sollen. <HG 9282>
Textgrundlage: die bereitgestellte Lexikonausgabe von Franz Kreuzwegerer. Originalquelle als PDF · Seite 64 →
NEUOFFENBARUNG