Lexikonübersicht · Quellen und Abkürzungen
Einbalsamieren, sofern es ein Mittel der Bewahrung vor Ansteckung ist, d.h. daß das Gute aus dem Wahren nicht verdorben wird. <HG 6503, 6504>
Textgrundlage: die bereitgestellte Lexikonausgabe von Franz Kreuzwegerer. Originalquelle als PDF · Seite 22 →
NEUOFFENBARUNG