c) Der dritte Engel tötet die Brunnen. (Einfluß).
‚Der dritte Engel goß aus seine Schale in die Wasserströme und in die Wasserbrunnen; und es ward Blut.‘ Wasser ist an sich Gnade und Wahrheit (Jes. 12, 3; Joh. 3, 5), im Hinblick auf deren fast völlige Unterbrechung aber: Wasserströme = entlastende, geheim nur militärische Bündnisse pp.; Wasserbrunnen = Einflüsse, unter dem Decknamen Weltrettung.
Selbst Erkenntnisreiche können die vom zweiten Engel zerstörten Gemeinschaften im Sinne neuer Bündnisse nicht brücken. Es wird mit allen angestrebten Verbindungen (Ströme) und großen Versprechungen und Einflüssen (Brunnen) dermaßen Lug und Trug getrieben, daß die wenigen Ehrlichen (Seelen im Meer nach V. 3) kapitulieren. Neben unvorstellbarer Sucht herrscht unvorstellbare Armut.
Trotz pausenloser Schläge setzt eine Unterbrechung ein, die eine Reichssache betrifft, vom Tun der sieben Schalen-Engel unabhängig. Die Einschiebung stützt sich erstens auf die Überwachung sämtlicher Gerichtsfolgen, zweitens noch auf einen Vorgang (V. 15-16), der ein besonderer Hinweis ist. Johannes erhält also einen Einblick, was zur Zeit im Reich geschieht.
Die drei Engel, die die dritte Endgerichtsepoche (etwa ab 1954) leiten, haben mancherlei schon ausgegossen. Daher ist der Übergang von der zweiten zur dritten Zeit allgemein schwer zu unterscheiden. Der Himmelsakt ist trotz Unterbrechung der Gnadenwaltung die unverstandene Barmherzigkeit. Denn die Hilfe für die Sieger kommt geheim der Welt zugute. Nur ist das nicht ins Offenbare einbezogen.
Und das Geheime: ‚Ich hörte den Engel der Wasser sagen: Herr, Du bist gerecht, Der da ist und Der da war, und heilig, daß Du solches geurteilt hast.‘ Was Dein Wille tut: die Unterbrechung der Gnadenwaltung, die verborgene Verbindung vom Reich zu dessen Bürgern auf der Erde. Engel der Wasser = Wahrheitsträger, der bekundet, daß der Allmächtige gerecht und heilig, der alleinige Urteilssprecher ist.
‚Denn sie haben das Blut der Heiligen und der Propheten vergossen, und Blut hast Du ihnen zu trinken gegeben: Denn sie sind‘s wert.‘ Das braucht keine Auslegung (Matt. 23, 35). Aber: ‚Ich hörte einen andern Engel aus dem Altar sagen: Ja, Herr, allmächtiger Gott, Deine Gerichte sind wahrhaftig und gerecht.‘ Aus dem Altar = Stuhl, Rechtsschutz, auch hier jener der Heiligkeit URs und aller Lichtbewohner (Eph. 3, 15).
Die Rechtsbestätigung erfolgt nicht, weil UR der Welt gegenüber sie bedarf; sie ist die Anerkenntnis von Bedingungen, die gewaltige Auswirkung erlangen, wodurch zumal die Heiligkeits— Bedingung über das freie Willensgesetz erhoben ist.
NEUOFFENBARUNG