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e) Die Zeugen Gottes und ihre Amtseinsetzung

e) Die Zeugen Gottes und ihre Amtseinsetzung.

Wer glaubt, das Amt der Zeugen Gottes sei keine Hilfe, der kennt nicht die Heilsverbindung zwischen Werkmeister und Werk, Vater und Kind, geschweige denn zwischen Schöpfer und Geschöpf. Da schaut der Mensch zu sehr die große Kluft, die den ‚Erdenstaub‘ vom Höchsten trennt; dort übersieht er oft die hehre Grenze, die beachtet werden muß. Doch die Grenze ist die Brücke, über die das Gefallene aus freigewollter Ferne zur Herzensnähe URs geleitet wird.

‚Und ich sah Stühle, und sie setzten sich darauf, und ihnen ward gegeben das Gericht; und die Seelen derer, die enthauptet sind um des Zeugnisses JESU und um des Wortes GOTTES willen, und die nicht angebetet hatten das Tier noch sein Bild und nicht genommen hatten sein Malzeichen auf ihre Stirn und auf ihre Hand, diese lebten und regierten mit Christo tausend Jahre.‘ Ungewiß ist, wem die Stühle gelten, auch, ob sie standen oder erst gestellt wurden.

Der ‚Stuhl der ewigen Herrschaft‘ zieht sich als leuchtende Bahn durch die Apokalypse. Wenn fortgesetzt davon die Rede ist, so sind auch die in den Herrschaftsstuhl einzubeziehenden Stühle nicht erst hingestellt. Sie sind ein Kindesrecht, erworben durch die bestandene Schöpfungsfreiheitsprobe. Wird allen Scharen das Gericht gegeben? Im allgemeinen hat freilich jedes treue Kind ein Recht, dem Gericht mit beizusitzen. Da die ‚Scharen‘ während eines Weltenweges selber aber Schuldner wurden, wird für sie das Anrecht mit der Mitschuld aufgewogen, worin der Hilfsanteil durch die Mitopferwege liegt, so daß auch für sie die Stühle stehen.

Stühle = in der Rechtsverwahrung; die darauf sitzen können als Zeugen ihren Mitspruch erheben; denn das Verhältnis zwischen ‚GOTT allein ist Richter‘ und den Mitberatenden ist klar ersichtlich. Alle Gerichtsbeisitzer erkennen UR als den alleinig obersten Richter, Anwalt, Verteidiger und — Urteilsvollstrecker an. Sie sind beseelt vom Willen zur Werkvollendung, die nur über die Gesamterlösung zu erreichen ist. Es kann ihnen also ‚das Gericht gegeben werden‘.

Zu den Gerichtshelfern gehören mit, die das ‚Zeugnis‘ (Röm. 8, 16) haben. Auch hier gilt nicht unbedingt der Märtyrertod, wird aber des Zeugnisses JESU und des WORTES GOTTES wegen ausdrücklich angeordnet. Johannes faßt sie in zwei Grundgruppen zusammen: die Märtyrer und die das Tier nicht angebetet haben. Beide Gruppen sind dem Hohen Stuhl im Zeitbild angeschlossen.

Diese lebten und regierten mit Christo tausend Jahre = die gleiche Zeit der Satansbindung. Was geschieht jedoch hernach mit ihnen? Es wäre lichthaft einfach untragbar, wenn den Himmelszeugen nach den tausend Jahren die ihnen jetzt so herrlich zuteil gewordene gerechte Amtseinsetzung weggenommen würde. Nein, vielmehr bedeuten hier die tausend Jahre ihre Zeit. Die einmalig heilige Wende ist für sie nur erfüllungsmäßig — nicht zeitlich — jenem auf den Satan bezogenen Jahrtausend gleichzusetzen. Wäre es anders, der Menschensohn hätte Sein hohepriesterliches Gebet umsonst gesprochen (Job. K. 17).

‚Die andern Toten aber wurden nicht wieder lebendig, bis daß tausend Jahre vollendet wurden. Dies ist die erste Auferstehung.‘ Der Rest des vierten Teigesichts enthüllt haarscharf das etwas unklare Wort. Denn: die andern Toten, die der dritte Königsengel den Vögeln zum Vertilgen gab (19, 18), läßt folgern, daß schon eine Totengruppe auferstanden ist, die aber nicht die ‚Zeugen vom Gericht‘ betrifft. Letztere sind, von der Materie abgewendet, ins Reich zurückgekehrt, sonst hätten sie die Stühle nicht erhalten. Also handelt sich‘s um solche, die durch das Gericht zur Umkehr oder in den zweiten Tod gelangten. Die ungenannte Gruppe bezieht sich auf K. 19, 21. Den zwei Totengruppen stehen zwei Gerichtsgruppen gegenüber.

Wurden nicht wieder lebendig = haben die erste Heilstüre verpaßt und müssen ihr unerbittliches HARMAGEDON tragen, zeit- wie sinngemäß der Satansbindung gleich. Dies ist die erste Auferstehung = gilt ausschließlich der Stuhlsetzung und der ersten Gerichtsbeendigung, mit der auch die ‚kleine Zeit abgeschlossen wird. Was aus ihr noch auf die Erde fällt, ist ‚die Spreu von Gottes Tenne fegen‘! (Matt. 3, 12).

Die erste Auferstehung hat ein ewiges Gesicht, sonst wären Mose und Elia bei der Verklärung JESU nicht erschienen (Luk. 9, 10). Was am Tagesende folgt, kann aus dem zweiten Tod in eine zweite Auferstehung übergehen, die gewißlich ihre Herrlichkeit erhält. Doch die KRONE in der ersten ist die Auferstehung CHRISTI, wohin alles Leben strömt und drängt. Das Nächste zeugt von diesem Bild.

‚Selig ist der und heilig, der teilhat an der ersten Auferstehung. Über solche hat der andere Tod keine Macht; sondern sie werden Priester Gottes und Christi sein und mit ihm regieren tausend Jahre.‘ Selig und Heilig! Zwei Lebensformen! Der Unterschied besteht in der Aufeinanderfolge, und daß das Seligsein dem Mitopfertum, hingegen das Heiligsein dem Gnadentum entspringt.

Der teil hat an der ersten Auferstehung = eben in jener von JESU eingeschlossen; mit Ihm regieren tausend Jahre ist gleichbedeutend wie V. 4. Die Urwurzel liegt in Sadhanas erster Erhebung, die zwar nicht der eigentliche Fall gewesen ist, doch im ersten Tod sich spiegelt und geistbedingt eine erste Wiederbefreiung zur Folge haben mußte. Alles gerechte Erste hat überdies seinen Wahrheitsgrund im ‚Ersten‘, UR, den Daniel den ‚Alten‘ nennt (Urahn; Dan. 7, 9).

Über solche hat der andere Tod keine Macht. Das steht auf GOTTES Füßen, die wie Messing sind! Daran kann keiner rütteln; und so furchtbar auch der Fall für Gottes Liebetag, am schlimmsten für die abgestürzten kinder war — — ein Kleines ist es gegen dieses Wort der Ewigkeit! Nicht Luzifer, nicht Sünde noch Verirrung haben während eines Lebens solche Macht! Gerade darin offenbart sich die in JESU wahre Auferstehung, die in der erwähnten Schöptungsfreiheitsprobe die Stammwurzel der Erfüllung hat.

Sondern sie werden = vom Hochpriester Mechisedek bestellt; als Priester Gottes = Erfüller der den Eigenschaften Geduld und Liebe zu Grunde liegenden Geboten; Priester Christi = in Gedanke, Wort, Tat und Folge das wunderbare Erlösungswerk als Licht den geistlich Armen bringen, also gerechte und gerechtfertigte Nachfolger sein.

Mit Ihm regieren = mit dem Ewig-heiligen UR, der aus der dritten Herzkammer GOTT das „Christuswerk“ vollendete, die Schöpfung zu getreuen Händen tragen. Die Regentschaft hat hier gleichfalls keine Erdjahrgrenze, sie gilt als ein tausend = einmalige Einsetzung in fortgesetzter Folge: ein Ganzes! Der Heidenapostef hat von diesem Ganzen viel gewußt (1. Kor. 13, 10). Nun bleibt nur noch nötig, den Gebundenen die ‚kleine Zeit zu überlassen. Desbalb folgt mit dem vorletzten Bild:

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