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17. Heilung im Verzückungsschlafe (Hypnose)

GrEv IV/40 — DER HERR: "Wenn du eine genügende geistige Vollendung erlangt hast, dann kann es geschehen, daß der Mensch, dem du die Hände mit dem starken Willen, ihm zu helfen, festgläubig aufgelegt hast, hellsehend wird und sich dann selbst eine taugliche Arznei bestimmen kann, die, nach seiner Vorschrift angewendet, ihm die volle Heilung bringen muß. Natürlich, wenn irgend gegen seine Vorschrift sich widrige Fälle ereignet haben, da wird es mit der vollkommenen Heilung nicht gut gehen. Ist aber die Vorschrift in ungestörter Anwendung geblieben, so erfolgt die volle Heilung ganz sicher.

Wenn aber bei dieser Heilbehandlung irgendeine menschliche Person in den weissagenden Schlaf gekommen ist, da soll sie nicht durch allerlei unnütze Fragen gestört und geschwächt, sondern nur um das gefragt werden, was da notwendig ist.

Wer aber jemand die Hände auflegt, der muß das in Meinem Namen tun, ansonst seine Behandlung keinen Nutzen brächte und nichts bewirkte. — Es gehört ein fester, unerschütterlicher Glaube und ein ebenso unerschütterlicher, fester Wille dazu. Aus des Herzens tiefstem Grunde muß solch eine Bestrebung herrühren und muß aus der wahren Nächstenliebe hervorgehen, dann erfüllt solche Kraft der Liebe die Hände des Handauflegers, dringt dann durch dessen Fingerspitzen, fließt wie ein sanfter Tau in die Nerven des Kranken und heilt den oft stechenden und brennenden Schmerz.

Das aber ist wohl zu merken, daß mehr dazu gehört, einen Mann in den Verzückungsschlaf zu versetzen als ein Weib! In gewissen Fällen könnte auch ein Mann von einem Weibe in den Verzückungsschlaf versetzt werden; dem frommen Weibe aber gelänge solche Behandlung nur mit Hilfe eines ihm zur Seite stehenden, unsichtbaren Engels, den es sich dienstbar machte durchs Gebet und des Herzens Reinheit."

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