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Verwaltung in Kirche und Staat

311. Es gibt zweierlei, was bei den Menschen in Ordnung sein sollte, nämlich was mit dem Himmel und was mit der Welt zusammenhängt, also das Kirchliche und das Bürgerliche.

312. Die Ordnung kann in der Welt nicht ohne Vorgesetzte aufrecht erhalten werden, die alles überwachen müssen, was der Ordnung gemäß oder zuwider abläuft, um die zu belohnen, die in Übereinstimmung mit der Ordnung leben, die anderen aber zu bestrafen. Ohne diesen Dienst müßte die Menschheit zugrunde gehen; denn jedem ist von der Vererbung her angeboren, anderen befehlen und ihre Güter besitzen zu wollen, woraus Feindschaft, Neid, Haß, Rache, Hinterlist, Grausamkeit und viele andere Übel entstehen. Daher müssen die Menschen durch Gesetze in Schranken gehalten oder – wenn sie Gutes tun – belohnt werden durch etwas, das mit ihren Lieblingsneigungen übereinstimmt, etwa Auszeichnungen und Gewinn, und – wenn sie das Böse tun – durch Strafen, die ihren Lieblingsneigungen entgegengesetzt sind, wie Verlust der Auszeichnungen, des Gewinns oder des Lebens. Sonst müßte das menschliche Geschlecht zugrunde gehen.

313. Deshalb muß es Vorgesetzte geben, welche die Massen in Ordnung halten, und sie sollen gesetzeskundig, weise und gottesfürchtig sein. Auch unter den Vorgesetzten soll wiederum eine Ordnung bestehen, damit nicht einer von ihnen aus Willkür oder Unkunde etwas Böses zulasse, das gegen die Ordnung ist und diese zerstört. Dafür wird dadurch gesorgt, daß es höhere und niedere Vorgesetzte gibt, zwischen denen eine Rangordnung besteht.

314. Die Vorgesetzten über die Angelegenheiten des Menschen, die den Himmel betreffen, also das Kirchliche, heißen Priester (sacerdotes), ihr Amt das Priestertum (sacerdotium). Die Vorgesetzten über die Dinge der Welt heißen Obrigkeiten (magistratus), an deren Spitze bei einer entsprechenden Regierungsform der König steht.

315. Was nun die Priester angeht, so sollen sie den Menschen den Weg zum Himmel dartun und sie auch anleiten. Sie sollen sie lehren in Übereinstimmung mit der Lehre ihrer Kirche aus dem Wort, und sie dazu anleiten, danach auch zu leben. Priester, welche die Wahrheiten lehren und zum Guten des Lebens und so zum Herrn hinführen, sind gute Hirten ihrer Schafe, die aber nur lehren und nicht zum Guten des Lebens und so zum Herrn führen, sind schlechte Hirten.

316. Die Priester sollen sich keinerlei Gewalt über die Seelen der Menschen anmaßen, weil sie nicht wissen, in welchem Zustand sich das Innere eines Menschen befindet. Und noch weniger sollen sie sich die Gewalt anmaßen, den Himmel zu öffnen oder zu verschließen, weil diese Gewalt allein dem Herrn zusteht.

317. Wegen der heiligen Dinge, die sie verrichten, soll den Priestern Würde und Ehre zukommen. Doch wer von ihnen weise ist, gibt die Ehre dem Herrn, von dem alles Heilige kommt, und nicht sich selbst; wer von ihnen nicht weise ist, schreibt die Ehre sich selber zu und entzieht sie damit dem Herrn. Wer sich um der heiligen Dinge willen, die er verrichtet, selber Ehre zuschreibt, zieht Ehre und Gewinn dem Heil der Seelen vor, für das er zu sorgen hat; wer aber die Ehre dem Herrn und nicht sich selbst zuschreibt, zieht das Heil der Seelen der Ehre und dem Gewinn vor. Nie haftet die Ehre irgendeines Amtes (alicujus functionis) an der (ausführenden) Person, sondern wird ihr beigefügt je nach der Würde der von ihr verwalteten Sache. Was aber nur beigefügt wird, gehört nicht der betreffenden Person selbst und wird ihr auch mit dem Amt wieder entzogen. Die Ehre, die in der Person selbst liegt, ist die Ehre der Weisheit und der Gottesfurcht.

318. Die Priester sollen das Volk lehren und durch Wahrheiten zum Guten des Leben führen, dabei aber niemanden zwingen; denn niemand kann dazu gezwungen werden, im Gegensatz zu dem zu glauben, von dem er in seinem Herzen gedacht hat, daß es wahr sei. Wer anders glaubt als der Priester und keine Unruhe stiftet, soll daher in Frieden gelassen werden; Unruhestifter aber sind zu entfernen; denn auch das gehört zu der Ordnung, um derentwillen das Priestertum besteht.

319. Wie die Priester vorgesetzt sind, die Angelegenheiten zu verwalten, die mit dem göttlichen Gesetz und der Gottesverehrung zusammenhängen, so die Könige und Magistraten zur Verwaltung dessen, was mit den bürgerlichen Gesetzen und den (politischen) Entscheidungen zusammenhängt (wörtlich: illa quae legis civilis et judicii sunt).

320. Weil aber der König nicht alles allein verwalten kann, hat er Vorgesetzte unter sich, von denen jeder ein Verwaltungsgebiet betreut, zu dem der König nicht fähig oder willens ist. Diese Vorgesetzten zusammen bilden das Königtum, der König selbst aber ist der Höchste.

321. Das Königtum an sich liegt nicht in der Person, sondern ist der Person des Königs beigefügt. Ein König, der da glaubt, das Königtum liege in seiner Person, und ein Vorgesetzter, der da glaubt, die Amtswürde liege in seiner Person, ist nicht weise.

322. Das Königtum besteht in der mit den Gesetzen des Reiches übereinstimmenden Verwaltung und Rechtsprechung, die auf Gerechtigkeit beruhen. Ein König, der sich den Gesetzen unterordnet, ist weise; einer, der sich über die Gesetze stellt, unweise. Ein König, der die Gesetze über sich anerkennt, gründet sein Königtum auf’s Gesetz, und dieses herrscht über ihn. Er weiß, daß das Gesetz übereinstimmt mit der Gerechtigkeit und alle wirkliche Gerechtigkeit göttlich ist. Ein König aber, der sich über die Gesetze erhebt, sieht das Königtum in seiner Person und glaubt entweder, er selbst sei das Gesetz, oder aber das Gesetz, das die Gerechtigkeit ausmacht, komme aus ihm. Daher maßt er sich an, was göttlich ist, dem er sich doch unterordnen sollte.

323. Das Gesetz, das die Gerechtigkeit ausmacht, soll von weisen und gottesfürchtigen Gesetzeskundigen des Reiches aufgestellt werden, und dann sollen Könige wie Untertanen in Übereinstimmung damit leben. Ein König, der sich selber nach dem gegebenen Gesetz richtet und darin seinen Untertanen mit gutem Beispiel vorangeht, ist wahrhaft König.

324. Ein König, der absolute Gewalt hat und meint, seine Untertanen seien solche Sklaven, daß er ein Recht auf ihren Besitz und ihr Leben habe, ist kein König, sondern ein Tyrann, wenn er wirklich so verfährt.

325. Dem König ist Gehorsam zu erweisen in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Reiches; er soll weder durch Taten oder Worte in irgendeiner Weise beleidigt werden, hängt doch davon die öffentliche Sicherheit ab.

E. Swedenborg, Vom neuen Jerusalem und seiner himmlischen Lehre

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