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Versäumnis – Entsprechungslexikon

Entsprechungslexikon · Zusammenstellung: Franz Kreuzwegerer (1998)

Lexikonübersicht · Quellen und Abkürzungen

“Nur sein Versäumnis soll er ihm vergüten” bedeutet die Entschädigung. Dies erhellt aus der Bedeutung von Versäumnis vergüten, insofern es eine Entschädigung bezeichnet, hier des geistig Wahren, das durch das wißtümliche Wahre geschwächt wurde. Geistig Wahres wird aber das Wahre genannt, das vereint mit dem Guten das innere Leben des Menschen bildet, das wißtümliche Wahre dagegen ist das Wahre, welches das Leben des äußeren Menschen bildet; dieses Wahre stammt aus dem Buchstabensinn des Wortes, jenes aber aus dem inneren

Sinn des Wortes, also auch aus der echten Lehre des Glaubens der Kirche, denn diese Lehre ist die Lehre des inneren Sinnes. <HG 9030>

Textgrundlage: die bereitgestellte Lexikonausgabe von Franz Kreuzwegerer. Originalquelle als PDF · Seite 271 →

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