Lexikonübersicht · Quellen und Abkürzungen
Durch Urteil oder Gericht wird auch im Wort das göttlich Wahre bezeichnet, somit die Lehre und das Leben gemäß demselben. <HG 9857>
Textgrundlage: die bereitgestellte Lexikonausgabe von Franz Kreuzwegerer. Originalquelle als PDF · Seite 224 →
NEUOFFENBARUNG