Lexikonübersicht · Quellen und Abkürzungen
Roch bezeichnet das Wahre, weil das Wahre das Gute bekleidet, oder was beinahe das gleiche, das Wahre ist das aufnehmende Gefäß des Guten. <HG 3301>
Rock, sofern er das Wahre im Natürlichen bezeichnet. Der Rock Aharons bildet vor das göttlich Geistige im besonderen. Des Herrn Rock, der ungenäht und von obenher gewirkt war durch und durch, bezeichnete und bildete vor das göttlich Wahre des Herrn, weil es ein einziges (ungeteilt) und aus dem göttlich Guten ist. Weil das göttlich Wahre ein einziges ist, nämlich das aus dem göttlich Guten, darum wurde auch den zwölf Jüngern, als sie gesandt wurden, das Evangelium des Reichs zu predigen, befohlen, sie sollten nicht zwei Röcke haben. Der Rock der Jünger bezeichnet auch das inwendigere natürlich Wahre.<HG 4677>
Alle Geister und Engel werden gekleidet gemäß ihrer Einsicht, oder gemäß der Aufnahme des Wahren im Leben, denn darin besteht die Einsicht; denn das Licht ihrer Einsicht bildet sich in Kleider aus, und wenn diese daraus gebildet sind, erscheinen sie nicht nur als Kleider, sondern sind auch wirklich Kleider; denn alles, was in der geistigen Welt existiert und vor ihren Augen erscheint, hat sein Dasein vom Licht und von der Wärme, die vom Herrn als der Sonne ausgehen. Aus diesem Ursprung ist nicht nur alles in der geistigen Welt geschaffen und gebildet, sondern auch alles in der natürlichen Welt, denn die natürliche Welt existiert und besteht durch die geistige Welt vom Herrn. Hieraus kann erhellen, daß die Gegenstände, die im Himmel vor den Engeln erscheinen, durchaus wirkliche Gegenstände sind, ebenso auch die Kleider. Weil die Geister und Engel ihrer Einsicht gemäß gekleidet werden, alle Einsicht aber dem Wahren angehört, und die Engelseinsicht dem göttlich Wahren angehört, darum werden sie den Wahrheiten gemäß gekleidet. Deshalb bedeuten die Kleider Wahrheiten: die Kleider, die dem Körper am nächsten liegen und daher inwendiger sind, bedeuten inwendigere Wahrheiten, die Kleider aber, die um sie her sind und sie umgeben, bedeuten auswendigere Wahrheiten; daher bedeuten die Stola, der Rock (toga) und das Oberkleid (pallium), welche allgemeine Gewänder sind, die Wahrheiten im allgemeinen, und der weiße Rock das göttlich Wahre im allgemeinen bei ihnen vom Herrn. Die Stola, der Rock und der Mantel bedeuten auch das göttlich Wahre. <EKO 395>
Was im Matthäus das 5.Kapitel und den 39.Vers betrifft, worin es heißt, “daß sie nicht widerstreben sollen dem Übel, sondern so jemand jemandem einen Backenstreich gäbe, so solle er ihn nicht vergelten mit einem Gegenbackenstreich” und Vers 40: “so jemand rechten will mit dir um deinen Rock, da gebe ihm lieber auch noch den Mantel dazu”, ist Folgendes zu bemerken: So jemand nur ein wenig helleren Denkens ist, so wird er das wohl auf den ersten Blick einsehen, daß dieses von Mir Gesagte nicht von ferne hin dem materiellen
Sinne nach seine Anwendung finden soll und finden kann; denn Ich habe dieses zwar gesagt, bei einer Gelegenheit, als man Mich fragte, ob des Moses Anordnungen durch Meine pure Liebespredigt aufgehoben seien? Ich aber sagte: “Ich hebe kein Jota vom Gesetze Mosis auf, und erfülle es insoweit, als es die Liebe in sich enthält”. Es ist wohl wahr, daß zu den Alten durch Mose ist gesagt worden: Aug um Auge und Zahn um Zahn! und wer einen totschlägt, der solle auch wieder durch den Tod bestraft werden; aber unter euch Meinen Jüngern soll es anders sein”; und eben da habe Ich das Beispiel von dem Backenstreiche und von dem Streite über den rechtmäßigen Besitz eines Rockes gegeben, das freilich wohl nicht ganz richtig niedergeschrieben wurde, und dazu kamen noch die ungenauen Übersetzungen von der hebräischen Sprache in die griechische, von der in die römische, und lange darauf von den drei erstgenannten Sprachen erst in die deutsche, die in der Übersetzungszeit noch sehr wortarm war, und für manchen Ausdruck in den drei Sprachen nicht ein Wort hatte, um ihn richtig zu geben. Und es sollen demnach diese Verse genauer also lauten: “So du mit einem Bruder oder Nachbarn einer kleinen Sache wegen in einen Streit geraten bist, und er schlagheftig dir entgegentrat, so werde du nicht noch heftiger, sondern reiche ihm freundlich die Hand, und vergleiche dich im Frieden mit ihm, auf daß die alte Freundschaft unter euch wieder belebt werde!” Darin ist also von einer Ohrfeige keine Rede, eben dadurch hätte Ich dem Stärkeren ein Recht eingeräumt, seinem schwächeren Bruder oder Nachbarn, so oft es ihm beliebt hätte, nicht nur mit einem, sondern mit zwei Backenstreichen aufzuwarten, und ebenso verhält sich die Sache auch mit dem Rechten um einen Rock; um aber dieses Rechten eines Rockes wegen richtiger zu verstehen, muß man in den jüdischen Haussitten und Gebräuchen eine wenigstens halbwegs genügende Kenntnis haben. - Es war unter ihnen von Alters her Sitte und Gebrauchsform, so jemand zu einer Zeit, da er gewöhnlich kein Geld hatte, auch keine verkaufbaren Haustiere, bedurfte aber dennoch eines Rockes oder Mantels, oder beider Kleidungsstücke zugleich, so ging er zu einem oder dem anderen Kleidermacher seiner Gemeinde oder des Ortes hin, stellte ihm seine Lage vor, und bestimmte ihm den Zahlungstermin. Nun geschah es aber sehr häufig, daß so mancher seinen Zahlungstermin entweder nicht einhalten konnte, oder gar oft auch nicht wollte, - und der Rock- und Mantelsteller war zwar verpflichtet, ihm noch bis zu einem nächsten zweiten, ja sogar bis zum dritten und letzten - aber gegen ein kleines Interesse - zu warten, bis endlich der dritte und letzte Termin verflossen. Nach dem 3. Termin hatte der Rock- und Mantelsteller das Recht, das Bedungene von dem zu verlangen, dem er den Mantel und Rock gestellt hatte, und da ging es vor einem Richter oft nicht selten sehr hitzig her. Der Rocksteller wollte sein Bedungenes, der Besitzer des Rockes und des Mantels aber brachte allerlei Gründe vor, nach denen er auch nach dem abgelaufenen 3. Termine seinen Gläubiger nicht befriedigen kann. Für diesen Fall bestand bei den Juden ein Gesetz, daß im Falle einer wirklichen Zahlungsunfähigkeit die Gemeinde verpflichtet war, den Kleidungssteller zu entschädigen, und ihn dadurch erwerbsfähig zu erhalten;
sie hatte dafür aber das Recht, mit der Zeit sich an dem zahlungsunfähigen Gemeindeinsassen zu entschädigen, so sie gewahr würde, daß dieser zahlungsfähig geworden ist; was aber unter zehn solcher Schuldner oft kaum einer werden wollte, und für seine permanente Zahlungsunfähigkeit allerlei Gründe vor die Gemeinde zu bringen verstand. Dadurch kam es oft zu jahrelangen Streitigkeiten in einer solchen Gemeinde, und Ich wurde einmal darüber befragt, was da Rechtens wäre, um solchen Übeln zu begegnen; und da eben sagte Ich: Das beste und wirksamste Mittel bestehe darinnen: Erstens nach dem Gesetze Mosis vollkommen redlich und ehrlich sein, nachdem niemand etwas begehren oder verlangen solle, was seines Nächsten ist. Da es sich aber um das Rechten eines Rockes handelt, so möge das für den Schuldner und dem Gläubiger gelten. Zum wenigsten ein- bis zweimal lieber den Rock und am Ende auch noch den Mantel hin sein zu lassen, als die ganze Gemeinde in viele unnütze Streitigkeiten und Zwistigkeiten zu verleiten. Nun, wer das weiß, wird Mir unmöglich Unrecht geben können, daß Ich solchen Rat erteilt habe, damit für die Folge Friede und Einigkeit unter ihnen erhalten werde. <SUP,S.28; A/JE XI,S.254; HIGA III,S.347/1-10: Zum Backenstreich und Mantel>
Textgrundlage: die bereitgestellte Lexikonausgabe von Franz Kreuzwegerer. Originalquelle als PDF · Seite 414 →
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