Zweites Buch Mose, 11. Kapitel, Vers 2, und 12. Kapitel, Vers 36
- Hier frage man den gelehrten Mann, woher denn die Fürsten und Könige das Recht haben, Steuern von ihren Untertanen zu verlangen und die Priester den Zehnten? Warum soll ein rechter Staatsbürger denn geben dem Kaiser, was dessen und Gott, was dessen ist? Warum heißt es denn: Seid der weltlichen Macht untertan; denn es besteht nirgends eine Macht, außer in Gott. So aber Macht ist einem gegeben, so ist sie ihm ja aus Gott gegeben, mag sie nun so oder so beschaffen sein! Wie mag denn nun solches den Mann beirren?
- Ich meine aber, dass das, was der Herr tut und getan hat, doch recht getan sei, indem der Herr doch sicher ein vollkommener Herr ist und somit ganz allein der vollkommenste Inbegriff allen Rechtes über alle Dinge und alle Seine Geschöpfe. Sollte etwa dagegen der Mann auch etwas einzuwenden haben? So ein Nachbar zum anderen sagte: Freund, ich verlange von dir jährlich ein Drittel deiner Ernte! – Was wird dazu der Nachbar wohl sagen? Ich sage, er wird dem also Fordernden gar übel begegnen und wird ihn gar ernstlich fragen: Mit welchem Recht verlangst du solches von mir? Ziehe ab von mir mit solcher Forderung, wenn du von mir nicht verderbt werden willst!
- Wenn aber der Monarch ein Gebot veröffentlichen lässt, das da lautet: Ein jeder meiner Untertanen muss mir künftig die Hälfte seiner Ernte abtreten; wer sich dagegen sträuben wird, der soll als ein Meuterer behandelt werden, und wer da nichts geerntet hat und hat doch Haus und Grund, dem soll alles weggenommen werden, damit ich zu meiner Hälfte komme. – Warum spricht denn da der Untertan nicht also, wie er ehedem zu seinem Nachbar gesprochen hatte? Du antwortest: Weil solches der mächtige Landesherr gebietet.
- Gut – so aber der Landesherr durch seine Macht ein Recht hat, sein Volk unmäßig zu besteuern, und es getraut sich niemand, ihm dasselbe zu bestreiten, da solches Tun in brüderlich menschlicher Hinsicht doch offenbar ungerecht ist, allda ernten zu wollen, wo man niemals einen Kern ausgestreut hat, da meine Ich, dass dem Schöpfer aller Dinge doch eher ein Recht zukommen dürfte, den Israeliten zu sagen, dass sie das Gold und Silber der übermütigen Ägypter nehmen sollen, indem sie ehedem denselben gar lange hatten fronen müssen, als da ferner ein Feldherr das Recht hat, eine eroberte Stadt zu plündern. Daher möge sich der Mann über Meine ewigen Alleinrechte zuvor besser bescheiden lassen und dann erst urteilen, ob Meine Führungen göttlich oder nicht göttlich sind!
- Übrigens besagen auch die goldenen und silbernen Gefäße noch ganz etwas anderes, – allein solches ist nicht für unseren Mann; daher für ihn bloß das Schwert des Buchstabens. Amen!
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