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5. Das Rechtsverhältnis des Gläubigen zur weltlichen und geistigen Macht

Das heilige Recht!

(Ps. 115)

Liebe Freunde!

,. . . daß sie Meine Rechte halten und darnach tun.‘ (Hes. 11, 20)

Wenn Gott heute unsre Welt besuchen würde, könnte Er wohl fragen: „Kinder, wo ist unter euch Mein Recht geblieben? Gibt es bei euch noch ein Rechtsverhältnis aller Lebensdinge?“ Der All-Heilige würde wohl vergeblich fragen! Hie und da sieht es ein bißchen rechtlich aus; bei Überprüfung des Verhältnisses zwischen Rechtsuchenden und Rechtgebenden klafft aber oft ein Abgrund auf, der Angst bewirken müßte, hätte nicht der Mensch ein graues Tuch darüber ausgebreitet. Obendrein gibt man sich mit diesem ‚Grau in Grau‘ zufrieden.

Das Rechtsverhältnis eines weltgebundenen Menschen zur weltlichen und geistigen Macht festzustellen, ist nicht schwer. Er steht eben ‚seiner Welt‘ am nächsten, regiert sie und wird von ihr beherrscht, um so mehr, wenn ihm weltlicher Genuß und Reichtum sicher sind.

Dann kümmert er sich um kein Rechtsverhältnis, am wenigsten für andere, für bedrückte Menschen. Der Egoismus ist zur Macht gelangt, die aufs äußerste ausgenutzt wird. Die weltlich-geistige Macht, in dieser Hinsicht, darf mit der gott-geistigen nicht verwechselt werden, auf die es bei der Unterscheidung beider Machtteile und ihrem Rechtsverhältnis aber ankommt.

Diese Prüfung auf die Gläubigen angewendet, erfordert ein Eingehen auf die gegenseitige Macht. Allein — in der Betrachtung dieser beiden großen Zentren, in welchem Unterschiede alle anderen Gegenseitigkeiten zu erblicken sind, wie zumal das Recht und Unrecht, Hoch und Niedrig, Frei und Unfrei, kann ein eigentlicher Kraftzufluß als hohes Rechtsverhältnis folgen.

Dem Psalmisten ist es um des Höchsten Lob allein zu tun. Er weiß, daß in Gottes Ehre seine kleine Ehre ruht, sich mit dem Gottes-Recht sein Recht als Erdenkönig offenbart, und daß er, aus dem weltlichen zum geistigen übergehend, das ‚Heilige Recht’ erkennen und für sich in Anspruch nehmen darf. In diesem einen Hinweis liegt die Frage um das Recht und ein Rechtsverhältnis, gleichgültig, welches erst im Vordergrunde steht.

Viele — speziell der Weltmensch — stehn in einem beinah jämmerlichen Rechtsverhältnis zu weltlichen zumal zur geistigen Macht, sowohl die Armen wie die Reichen, die Herrscher wie die Knechte. Sie sind Sklaven ihres fadenscheinigen Rechts. Ihr Verhältnis kann in jeder Hinsicht keine ernstlichen Belastungen ertragen.

Ganz besonders sind die widereinander stürmenden Völker (Dan. 7, 2) ein Beweis dafür. Die Kleinen unterstehen dem Zwang, und ihr Rechtsverhältnis zu der Weltmacht ist sehr karg. Zur geistigen Macht haben sie teils durch die Großen, teils durch eigene Schuld so gut wie keine Rechtsverbindung. Die Kleinen auf einem Niedrigkeitsstand zu erhalten, war und ist jahrtausendlange Machtausübung, von allen Großen stets gewollt herbeigeführt.

Selber haben auch die Kleinen wenig Kräfte aufgewendet, aus den Niederungen ihres Daseins aufzusteigen. Wenn schon, dann war ihr Streben auf das Irdische beschränkt. Die Grenze, den Horizont zum geistig-himmlischen Gebiet zu überschreiten —‚ wie vielen Menschen lag daran? Sie sind also mitverantwortlich, Selbstschuldner geworden und haben das Rechtsverhältnis zum Rein-Geist nicht erworben.

Die Herrschenden jedoch mit ihrem Anhang sind — obgleich geleugnet — noch viel mehr zu Selbstschuldnern geworden. Sie sind vom ‚Rat der Beratenden‘, von widerstehenden Mächten so abhängig, daß sie wenig wahre, Handlungsfreiheit haben. Ihr vermeintliches Recht ist ein Selbstbetrug. Jeder Verbrecher kann sagen: Ich habe mich freiwillig fangen lassen! Wer glaubt ihm das?

Auf das allgemeine Rechtsverhältnis des Gläubigen vorzustoßen, muß beachtet werden. Würden sie, die oft Verachteten, die Verhöhnten und Bedrückten, einmal insgesamt plötzlich weggenommen werden, so zeigte es sich dann, was vom Welt übrig bliebe. Dann würde auch das ‚Heilige Recht‘ in Wegfall kommen. Am Ende dieser Welt enthüllte sich, warum das so geschähe, weil sich dann auch die große Struktur des Heiligen Rechtes offenbarte.

Wir bedenken nun den Zustand aller Gläubigen zur weltlichen Macht. An sich ist es kein anderes, als jener aller Menschen. Darüber aber waltet Gottes Schutz, den selbst viele Gläubige nicht kennen. Es genügt zunächst, daß sie in diesem Schutze stehen, mit Willen eines Gottes, Der Sein Recht ausübt und Selber ist! In diesem liegt Seine Ehre, alle Gnade, alle Wahrheit! Der König fragte ja: ‚Sollen die Heiden sagen: Wo ist nun euer Gott?‘‘

Die Frage zeigt, daß die Weltlinge, zu denen falsche Christenführer mitgehören, Gläubige aller Art und fast zu jeder Zeit bedrängen. Doch stand und steht das Recht, das sich hier in seiner ersten Phase als das ‚Heilige‘ erweist, auf ihrer Seite dahingehend, daß dem Gläubigen die Freiheit ihres Glaubens zuzustehen hat, wie jenen die Freiheit ihres Unglaubens.

Der Psalmist stützt sich darauf wie auf einen Pfeiler, de ‚widereinander stürmende Winde‘ nicht zerbrochen hatten. Dagegen heißt es in der Apostelgeschichte: ‚Gefährlich ist‘s, wider den Stachel zu lecken!‘ (9, 5) Saulus, war ein Wüterich, ein Handlanger jener Mächtigen, aus derem falschen Recht er viel unschuldiges Blut fließen ließ.

Was hat JENER aus ihm gemacht, Der ihm als ‚Stachel‘ begegnet war, von Dem David singt: ‚Aber unser Gott ist im Himmel, Er kann schaffen, was Er will!‘ — ? Als Saulus sich von diesem Stachel seelisch heilen ließ, wo blieb hernach sein Recht und sein Verhältnis zu der Macht der Welt? Das war ein Trümmerfeld geworden, weil immer unhaltbar, so wie alles Weltliche vergänglich ist.

Hatte er im Umtausch des Welt-Rechtsverhältnisses mit dem Heiligen Stachel, hatte David im Umtausch eines Welt-Königtums mit der Ehre Gottes jetzt ein anderes Recht erhalten, ein Verhältnis, das die Drangabe lohnte? Beide, der König und der Handlanger, legen ihr Leben als Beweis auf den Altar ihrer Welt! Bei Betrachtung dieser Opfergaben steigt das Licht in Gottes heiligen Zenith.

Unser Gott ist im Himmel! Dieses Recht steht hoch erhaben über aller Welt! Kann man es aber so erringen, daß auch ein gutes Rechtsverhältnis für das kleine Erdendasein kommt? Ja, das ist möglich, wenn es zur sichtbaren Macht in tiefinnerer Verbindlichkeit zu Gott gestaltet wird. Es wäre aber für uns kein Gewinn, würden wir wie jene handeln, die bloß das rein Materielle, das Irdische als einen Reichtum lieben oder haben wollen.

Selbst und erst recht wirkt in unserm Dasein Gottes Macht als Überwindungskraft. Würde jeder Gläubige glauben, daß Gott im Himmel schaffen kann, was Er will, so läge sein Rechtsverhältnis‘ zur weltlichen Macht in jenem zur geistigen, und die geistige Macht wäre uneingeschränkter Träger aller Mächte. Die Überwindung eines im Unrecht ruhenden Verhältnisses wird nicht immer durch Beseitigung des Unrechts aufgebracht. Stets stehen das Weltliche, Geistige und Heilige auf einer Treppe, deren Stufen in die Höhe führen können, wenn das Höhere über das Niedere in uns siegt.

Das Rechtsverhältnis des Gläubigen steht in nichts jenem der Ungläubigen nach. Nur liebt die Welt das ‚Ihre‘, die ‚Fremdlinge aus dem Hause‘ sind ihre Stiefkinder. Wohl wurde der Finsternis dies zugelassen, sich auszutoben, doch ergab das keinen eigenen Machtanteil, der zu einem Rechte zu erheben war.

Wir, die Fremdlinge, haben unser Grundrecht ‚in des Vaters Haus‘. Wir sollen daher stets das Rechtsverhältnis nicht aus dieser Welt entnehmen, noch es zu erwerben trachten. Wohl darf jeder darum kämpfen, sobald ein Recht auf seiner Seite steht. Beachtet er dabei des Königs wunderbare Überzeugung, des Handlangers Weg zum freien Knechte Gottes, dann wird ihm auch das Weltrecht zugetragen, wenn daraus die Seele keinen Schaden nehmen kann.

Das weltliche Rechtsverhältnis eines Gläubigen kann immer bloß ein transzendentes sein, d. h. ein übertragsfähiges, und zwar sowohl vom irdischen zum geistigen wie in guter Folge auch vom heiligen zum weltlichen Recht. Nimmt ein Gläubiger den ‚Heiligen Stachel‘ bedingungslos an, wie der von Saulus zum Paulus Gewordene, so legt er ohnehin sein Anrecht in des Vaters heilige Hand und empfängt aus diesem Verhältnis alles Nötige, dessen er bedarf.

Er wird besonders dann, wenn ihm zufolge großer Kenntnisse und sonstiger irdischer Lebensumstände weltliche oder weltlich-geistige Stellung übertragen ist, sie zu einem ‚Verhältnis‘, zu einem Ausgleich umgestalten. Kann er beiden Machtverhältnissen, die ja eine Verbindung nötig machen, zum echten Recht verhelfen, dann wird solch Gläubiger zu einem Rechtsträger in der Materie werden.

Wieviel herrlichste Beweise solcher Rechtsträger unsre Erde aufzuweisen hat, wird kaum zu zählen sein, wie freilich unzählbar die Unrechtshandlungen der Weltmenschen sind. Dennoch — gewiß nicht zahlenmäßig, aber inhaltlich — stehen die geistigen Rechtsbildungen bei weitem über weltlichen Unbildungen, oft unerkannt.

Ein echter Gläubiger kann aus ethischem Empfinden, das ein Teil des mitgebrachten Himmelsgutes ist, ein Grundrecht Gottes finden, wo Verhältnisse widereinander stürmen. Ein gläubiger Richter hat gegenüber einem gottlosen ganz andere geistige Mächte hinter sich stehen, die ihn zum guten Rechtsspruch leiten können. Ein gläubiger Herr wird von seinem Knecht nichts unbilliges verlangen, wie auch eine fromme Frau ihre Magd wie eine Haustochter hält, was keinesfalls das Arbeitsverhältnis unsinnig zu gestalten braucht.

Es kann also jeder Mensch sowohl als Rechtsnehmer wie vornehmlich als Rechtsgeber das bessere Verhältnis zur weltlichen Macht aus dem Geistigen entnehmen. In welches Verhältnis er dabei übergeht und was sich daraus widerspiegelt, zeigt das lieben als ein bester, oft freilich harter Lehrmeister an.

Was kann unter ‚geistiger Macht‘ verstanden werden? Wenn im Psalm von Götzen aus Silber und Gold, von Menschenhand gemacht, die Rede ist, so sind am wenigsten die damals üblichen Bildnisse gemeint. Das war nicht das schlimmste Heidentum, weil der Drang zu irgendeinem Hochgestellten vorherrschend war, und noch nicht zu Gott erweckte Völker aus dem ungeleiteten Drang ihren Gott sich selber schufen.

Doch jene, die vom Dasein Gottes wissen, aber auszurotten suchen, die beten an, was sie lieben! Ihr Hauptgötze ist das EGO! O, weder sehen noch hören sie das weltliche Recht, geschweige denn das geistige! Dieser Götzendienst stellt das Un-Rechtsverhältnis dar.

Jede Unterdrückung ist ein Götzendienst. Die schwerste, die die Weltmacht geistig an der Menschheit sündigt, ist die hochgepriesene moderne Kunst, Literatur, Technik, Marktlenkung. Damit haben sich die Herrschenden vier Götzendiener aufgestellt, die ihnen selbst zur Fessel wurden, zugegeben oder nicht.

Aber all ihr Tun, das wird sie richten,

wenn das Heilige Recht in Erscheinung tritt!

Auch alle Arbeit, Kenntnis, Wissenschaft, die bloß dem Hirn entspringt, sind welt-geistige Gedankenmächte. Ihr Ursprung kann aus dem Verhältnis zum höheren geistigen Recht herzuleiten sein. Leider liegt‘s zumeist im seelisch-menschlichen Lebenskern, rein naturmäßig gebunden. Daher löst ein naturmäßiger Wissens- und Forschungsvorstoß fast stets ein Un-Rechtsverhältnis aus, weil sein Kerngehäuse dieser Leute EGO ist.

Das Rechtsverhältnis des Gläubigen zur geistigen, ja — zu seiner geistigen Macht, steht aller Versklavung entgegen. Er erkennt und anerkennt nichts anderes, als was rechtsmäßig dem ausgleichenden Grund in allen Dingen dient. Wo aber anders ist das zu entlehnen, als aus Gottes Heiligem Recht? Selbst wenn dieses in seiner Grundtiefe nicht verstanden wird, so geht aus ihm das wahre Rechtsverhältnis doch hervor, ob anerkannt oder nicht, angewendet oder fallen lassend. Die Zeit ließ am längsten auf sich warten, wo für immer Gottes wahres Recht zum edlen Herrscher wird — bei den Menschen! —

Das Recht aus Gott zu nehmen, wird den Menschen Frieden bringen. Denn der FRIEDE ist das ‚Heilige Recht‘, von Gott zur alleinigen Regentschaft auserkoren! Wer um jeden Preis Frieden sucht, ob am engsten Umkreis, ob im Zusammenschluß von Klassen oder Völkern, der erkennt auch Gottes eigene Heilige Bahn!

Diese können unsre Erde vor dem gänzlichen Zerfall bewahren, weil sie ‚Gottes Rechtsträger‘ sind. Und wenn die Widerwinde weltlichen Terrors alle diese Träger von sich stoßen, dann begeben sie sich eines Rechts, die Erde zu besitzen.

Die Rechtsträger hat der Ewige herabgesandt, um die Erde zu erhalten, solange sie dem Grundrecht Seines Werkes dienen soll. Das hat Er aus der schöpferischen Macht gestaltet, mit dem Lebensrecht gesegnet, durch Seinen Kreuzesweg zum Heiligen Recht erhöht. Und dieses Recht ist pur dem Kreuze Christi zu entnehmen!

‚Ihr seid die Gesegneten des Herrn, der Himmel und Erde gemacht hat‘, singt David jauchzend. Die Gesegneten! Sie haben diesen Titel aus dem Dienst bei Gott errungen. Das Recht davon besitzt der Himmel; das Verhältnis hat die Erde. Sie lösen wie der König das Recht der weltlichen Macht, sie werden aus dem unterwürfigen Handlanger zum freien Knecht, woraus jedem dann das ‚Recht des Hauses‘ überkommt, das für den Feld- und Weinbergarbeiter stets ein geistiges, für den Arbeitgeber das Ewig-heilige Recht bedeutet.

Das Verhältnis zum geistigen und heiligen Recht ist unschwer zu erkennen, wer den ‚wunderbaren Stachel‘ liebt, der sich so tief in des Saulus Seele bohrte. Er, der die armseligen Rechtszustände seiner Welt genügend kannte, hatte es gelernt, daß ‚wider den Stachel zu lecken‘ auf die Dauer ganz vergeblich war.

Er warf sein altes Weltverhältnis über Bord und nahm dafür die Gott-Bedingung an, ein guter Knecht zu werden. Als dies geschah, da ward das Heilige Recht über ihm enthüllt. Jedermann, der dieses eine wahre Rechtsverhältnis sucht, wird in keiner minderen Weise in und unter diesem Heiligen Rechte stehn. Denn:

‚Wir haben nicht einen Hohenpriester, der nicht könnte Mitleiden haben mit unsern Schwachheiten, sondern der versucht ist allenthalben, wie wir; doch ohne Sünde.‘ (Hebr. K. 4/5 V. 15)

O, der Heilige, der das in Seiner Rechten, in der Rechtshand hält, kennt die Verhältnisse der Welt, kennt die Schwachheit wie auch ein gewolltes Unvermögen, wo der Welttrieb die Erkenntnis überdeckt.

GOTT weiß, wo das Unrecht zu Hause ist; Er bewahrt den Kämpfern aus dem eigenen Recht das ‚ewig beständige Verhältnis‘; denn darin tritt Er als Hochpriester Melchisedek auf. Er „durchkreuzt“ alles Weltliche, und auf diesem Seinem Grundrecht, nicht allein bloß als der Mittler, sondern als der Rechtsverbindliche, macht Er Sich, den Vater, und uns, zum großen Volk und führt alle Kinder heim, in das Reich des Lichts!

Das erkannt, bringt jedem Gläubigen das Heilige Recht, sich jederzeit auf diese Hochpriesterliche Bindung zu berufen als auf das Verhältnis, das er mit dem heiligen Weingärtner eingegangen ist:

Ich habe mich DIR verdingt; gib mir mein Recht, dessen ich bedarf!

Und JENER,

Der die Lilien kleidet, die Vöglein nährt, die Schäflein weidet, die Kinder lehrt,

sollte Er Sein Heiliges Recht für Sich allein geschaffen haben? O nein! Wir sind gewiß, daß alles Weltmacht-Recht ein Scheinrecht ist und bleibt. Alle Rechtsverhältnisse, die jemals Menschen schufen, verwehten immer wie ein Wind.

Nur ein Rechtsverhältnis ist zu aller Zeit geblieben; das ist jenes der Segnung der Erde, die den Menschen immer ihre Nahrung gab. Ja — Gottes Segnung bleibt! Wer sie nicht in Anspruch nimmt, der verliert sie durch die eigene Schuld. Aber wieder umgekehrt, kann man das gesegnete Rechtsverhältnis neu erlangen. Das Heilige Recht, vom ewig-gütigen Richter Seinem Kindervolk gesetzt, lautet:

SEGEN und FRIEDEN!

Der freie Knecht Paulus, das erkennend, ruft daher aus: ‚Darum lasset uns hinzutreten mit Freudigkeit zu dem Gnadenstuhl, auf daß wir Barmherzigkeit empfangen und Gnade finden auf die Zeit, wenn uns Hilfe not sein wird.‘ (Heb. 4, 16)

Amen

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