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Verkläger – Entsprechungslexikon

Entsprechungslexikon · Zusammenstellung: Franz Kreuzwegerer (1998)

Lexikonübersicht · Quellen und Abkürzungen

“Denn herabgeworfen ist der Verkläger unserer Brüder”, bedeutet, nachdem die, welche das Leben des Glaubens, d.h. die Liebtätigkeit bekämpft haben, aus dem Himmel entfernt und zur Hölle verdammt sind. Dies erhellt aus der Bedeutung von herabgeworfen sein, wenn vom Drachen die Rede ist, insofern es bezeichnet, daß die, welche unter dem Drachen verstanden werden, vom Himmel getrennt und zur Hölle verdammt worden sind; aus der Bedeutung des Verklägers unserer Brüder, indem er die bezeichnet, die das Leben des Glaubens oder die Liebtätigkeit bekämpfen. Durch den Verkläger wird nämlich ein Bekämpfer, ein Schmähender, ein Scheltender bezeichnet, denn wer verklagt, der bekämpft auch und schmäht und schilt. Dasselbe Wort bedeutet auch in der Grundsprache einen Widersacher und Tadler; und was wunderbar ist, diejenigen, die Drachen sind, verklagen, obwohl sie das Leben für nichts achten, dennoch in der geistigen Welt die Gläubigen, wenn sie etwas Böses aus Unwissenheit an ihnen bemerken; denn sie untersuchen ihr Leben, um sie zu beschimpfen und zu verdammen, daher werden sie Verkläger genannt. <EKO 746>

Textgrundlage: die bereitgestellte Lexikonausgabe von Franz Kreuzwegerer. Originalquelle als PDF · Seite 255 →

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