GrEv X/209 u. Hi II, S. 309 ff. (zit. n. V.M.) — Alles, was vom Magen zur Ernährung des Leibes aufgenommen wird, ist nicht so tot, wie es den Anschein hat. Denn jede Nahrung besteht aus drei Teilen: Einem grobmateriellen, einem ätherischen und einem substantiellen Teil. Der materielle Teil der Speise ist jener, der sichtbar und fühlbar ist und sich in Mund und Nase durch seinen Geschmack und Geruch den Sinnen kundgibt. Wenn Speise und Trank in den Magen gelangen, so werden sie dort gewisserart zum zweiten Male verkocht. Es entwickeln sich dabei zwei Hauptbestandteile, von denen der gröberstoffliche durch das Blut zur Ernährung des Leibes, seiner Glieder, Eingeweide und Muskeln überall dorthin geleitet wird, wo die Körperzellen einer Stärkung bedürfen.
Der feinerstoffliche Bestandteil der Nahrung wird erst im unteren Magen ausgeschieden. Hier wird auf dem Wege eines eigenen Gärungsprozesses der ätherische Stoff der eingenommenen Nahrung aus den stofflichen Zellhülsen ausgesondert und dient zur Belebung der Nerven, weshalb man ihn den "Nervengeist" nennen kann.
Das ganz außerordentlich Fein-Ätherische aber, das die eigentliche Substanz jeder Materie darstellt, wird [nach dem Vergärungsprozeß] durch die Milz auf einem besonderen Wege in das Herz geleitet und geht von da aus völlig geläutert in die Seele des Menschen über. Somit zieht auch die Seele von jeder aufgenommenen Nahrung das ihr Verwandte an sich und wird dadurch in allen ihren, dem stofflichen Leibe ganz ähnlichen Einzelteilen genährt und gestärkt. [Daher der Einfluß der Ernährungsweise auch auf die seelischen Qualitäten des Menschen!]
Der erwähnte Nervengeist nun dieses ätherischen Fluidums, das die Verbindung von Leib und Seele herstellt, spielt beim Vorgang der Narkose eine entscheidende Rolle.
Jeder Äther als eine spirituelle spezifische Flüssigkeit von reinster Zartheit wirkt auf den Nervengeist betäubend. Ebenso Wein, Bier, Most und ähnliche Flüssigkeiten, weil hier die seelischen Spezifika schon freier und ungebundener sind als im Wasser und anderen ungegorenen Flüssigkeiten. Im reinen Äther sind sie beinahe schon ganz frei und können nur in einem dicht verschlossenen Gefäß fest gehalten werden.
Gelangt ein solcher Äther durch das Einatmen mit dem Leibesorganismus, in dem der Nervengeist waltet, in Verbindung, so wird er von letzterem als mit ihm verwandt gierig aufgesogen und zur Sättigung der inneren Nervenkammern verwendet. Werden diese Kammern solcherart auf eine unvorbereitete Weise plötzlich angereichert, so werden sie durch diese Sättigung gleich einer Blase aufgebläht und sind in solchem Zustand keiner Reaktion mehr fähig, weder als Empfindung bei äußeren Verletzungen, noch durch inneres Ergreifen von seiten des Nervengeistes. [Das Anästhesieprinzip der Narkose!]
Daß aber dadurch auch der Nervengeist selber für den Leib untätig wird, ist begreiflich, indem er sich wegen der momentanen Übersättigung der Nervenkammern außer Verband mit denselben gestellt hat. Dadurch wieder wird die Seele frei, weil sie der Nervengeist in jenem Zustande überfüllter Nervenkammern nicht an diese zu binden vermag. Ist jedoch die Seele vorübergehend vom Leibe befreit, so befindet sie sich in der Zeit dieser kurzen Nervenbetäubung bewußtseinsmäßig in jener Sphäre der Geisterwelt, die ihrem menschlichen Herzen oder Gemüt entspricht. Im Betäubungszustand der Narkose weilt also die Seele genau in dem inneren Schauungsgrade, der ihrer eigenen guten oder bösen Beschaffenheit angemessen ist.
Da hier aber Seele und Nervengeist wie beim natürlichen Schlaf sich noch im Vollverbande befinden [nur Seele und Nervenkammern sind getrennt], vermag die Seele die Formen ihrer Anschauungen in den mit ihr noch verbundenen Nervengeist zu übertragen. So kann sie sich dessen, was sie in der geistigen Seelenwelt sah, recht wohl erinnern, während sie jedoch nicht wahrnimmt, was indessen mit dem Leibe vorgegangen ist. Aus einem rein somnambulen Zustand [heute parapsychologisch "Trance" genannt], wie auch aus einem tiefen natürlichen Traumleben bringt die Seele darum keine Rückerinnerung in den natürlichen (wachbewußten) Zustand zurück, weil sie da gewöhnlich außer Verband mit dem Nervengeiste steht. Denn dieser bleibt mit den Nerven eng verbunden, die, weil sie sonst keine Sättigung erhielten und geschwächt würden, ohne Nervengeist bald absterben und sich auflösen würden, was dann auch den Tod des Leibes bedeuten würde.
Bei der Äthernarkose jedoch ist eben der Äther das Substitut (der Ersatz) des Nervengeistes, so wie beim natürlichen Schlafe der Magenäther aus den Speisen diese Funktion übernimmt. Hier kann sich der Nervengeist ohne Gefahr einer mangelnden Sättigung der Nervenkammern frei machen. Weil er dabei völlig allein der Seele zu Diensten steht, resultiert daraus eben die Rückerinnerung der Seele von dem, was sie in den Sphären der Geisterwelt schaute. [Anm. Diese Rückerinnerung bezieht sich auf die Aufnahme des Wahrgenommenen in das seelische Gehirn, wobei weit seltener eine Weiterübertragung dieser Eindrücke auf das physische Gehirn und damit ein tagesbewußtes Erinnern an das Traumleben erfolgt.]
Darin liegt sehr leicht begreiflich der grundlegende Unterschied zwischen diesem Äther-Betäubungszustand und dem sogenannten magnetischen Schlaf (Trance, bzw. Hypnose], in dem die Seele ihren Leib beschauen kann, weil der Nervengeist mit diesem noch verbunden ist, wogegen bei der Narkose beide außer Verband mit dem Leibe stehen.
Zuweilen treten bei manchen Menschen nachträgliche Wirkungen der Narkose in Gestalt von konvulsivischen Zuständen ein. Sie stellen einen gewissen "Entweichungsdurst" der Seele aus ihren materiellen Fesseln dar, welches Bedürfnis ihr eben durch den Zustand der Narkose eingepflanzt wurde. Gegen dieses Übel sind Gebet und Fasten die wirksamsten heilenden Mittel.
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